Kostenerstattung
Als Plastischer Chirurg und Wahlarzt kann ich nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Aus diesem Grund erhalten meine Patientinnen und Patienten Honorarnoten.
Sie können diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teilbetrag refundiert. Besteht eine Zusatz- oder Privatversicherung für den ambulanten Bereich, erhalten Sie in der Regel den kompletten Betrag zurück.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Kostenerstattung durch die Krankenkasse!
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