Korrektur der Brustwarze

Brustwarzenkorrektur in Wien

Die Brustwarze

Umgangssprachlich als Brustwarze bezeichnet, unterscheidet man bei genauerer Betrachtung zwischen der eigentlichen Brustwarze (auch Nippel) und dem umgebenden Warzenhof (lat. Areola).

Sowohl die Brustwarze an sich, als auch die Areola können – angeboren oder erworben – so verändert sein, dass das eigene Körpergefühl beeinträchtigt wird.

Auch bei Männern kann der sog. Mamillen-Areola-Komplex verändert sein.

Bei weiteren Fragen zur Brustwarzenkorrektur kontaktieren Sie mich gerne, oder vereinbaren Sie einen Termin in meiner Ordination in Wien.

Beispiele

Eine typische Veränderung der Brustwarze stellt die sog. Schlupfwarze dar, bei welcher die Brustwarze nicht mehr erhaben ist, sondern sich auf gleichem oder tieferem Hautniveau im Vergleich zur Areola befindet. Bei neu aufgetretener Schlupfwarze sollte unbedingt eine Untersuchung und ggf. ein Ultraschall oder eine Mammographie durchgeführt werden.

Nach vorangegangener Brustkrebsoperation oder Bestrahlung kann es ebenfalls zu Veränderungen im Bereich der Brustwarze kommen. Nach onkologisch notwendiger Entfernung der Brustwarze kann diese ebenso wiederhergestellt werden.

Auch der Warzenhof, die Areola, kann deutlich vergrößert sein, was als störend empfunden werden kann. Bei einer Brustverkleinerung wird immer auch der Warzenhof mitangepasst. Dies kann jedoch auch unabhängig von einer Brustverkleinerung durchgeführt werden.

In der Regel ist keine spezielle Vorbereitung notwendig.

Der Eingriff kann in der Regel in Lokalanästhesie durchgeführt werden. Somit kann das Spital meist innerhalb einer halben Stunde bis zwei Stunden danach verlassen werden.

Ich empfehle eine körperliche Schonung für etwa 1 Woche.

Hierbei handelt es sich um kleine chirurgische Eingriffe mit sehr wenig Komplikationsgefahr.

Wie bei jeder Operation bestehen allerdings auch hier Risiken wie z.B. Wundheilungsstörungen, gestörte Narbenbildung oder Nachblutungen.

Über die genauen Risiken informiere ich meine Patientinnen und Patienten in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch.

In den meisten Fällen werden die Behandlungskosten im Spital von der Krankenkasse übernommen.

Gerne bin ich Ihnen bei einem Kostenübernahmeansuchen behilflich.

Nach oben scrollen